Oettingen-Wallerstein

Der Eintritt in die Hofkapelle des Fürsten Kraft Ernst zu Oettingen-Wallerstein dürfte Anfang des Jahres 1780 erfolgt sein 17. Um diese Zeit hatte der Fürst die Reorganisation seiner Hofkapelle in Angriff genommen, die vier Jahre zuvor nach dem Tod seiner jungen Gemahlin Marie Therese von Thurn und Taxis (1757-1776) suspendiert worden war. Friedrich Weinberger berichtet, der als Violinist eingetretene Feldmayr habe die sich ihm hier bietende Gelegenheit sogleich genutzt, „sich in der Composition und dem Generalbaß noch mehr auszubilden“ 18.

In den Wallersteiner Akten taucht Feldmayr erstmals Ende Oktober 1781 auf. Der Anlass war kein musikalischer, sondern eine Anzeige. Er wurde bezichtigt, sich im Mai des  Jahres  in  der  fürstlichen  Sommerresidenz  Hohenaltheim  mit  Monika  Keckhut (* 27. Januar 1762 19), der jüngeren Tochter des Wallersteiner Maurermeisters Joseph Keckhut, „fleischlicher Vergehen“ schuldig gemacht zu haben. Die 19-jährige gab beim Verhör zu Protokoll, „Feldmayr habe sogleich die Zimmertür versperrt, sie aufs Bett geworfen [etc., etc.]. Auf die Frage, „ob sie also mit dem Feldmeier schon vorhin bekannt gewesen“ sei, antwortete sie: „Ja, sie habe bei ihm Singen gelernt, und seie öfters zu demselben zur Zeit, da der Hof hier 20 gewesen, in die Apothek, woselbst er gewohnt, gekommen. Er habe allzeit das Zimmer geschlossen, und ihr zerschiedene Zumutungen getan. Sie habe sich aber allda allzeit retten können, weil in der Apotek mehrere Leute gewohnt, und Feldmeier ihr Schreien geforchten habe“ 21.

Bei seiner Vernehmung knapp einen Monat später räumte Feldmayr ein, mit Monika Keckhut seit Ende Dezember 1780 in Wallerstein zwar einige Male „in Unehren zu thun gehabt“ zu haben, bestritt aber die von ihr geschilderten Vorkommnisse in Hohen- altheim und betonte, „die Aufführung der Keckhuthin seye im[m]er nicht die beste gewesen, in dem dieselbe sich gegen jeden eben so freundschaftl: bezeigt, als gegen ihn selbsten.“ Die Frage des vernehmenden „Kanzleyverwalters“ Widnmann, ob er sich zur Vaterschaft der zwei Knaben bekenne, die sie inzwischen zur Welt gebracht habe, verneinte er entschieden, da „er die Copulam niemalen perfecte mit ihr exerciret habe“ 22. Trotzdem wurde er am 23. November wegen „Hurerey“ zu der „edictmäßigen Strafe“ von 20 Gulden verurteilt 23. Zweieinhalb Jahre später, am 20. April 1784, nahm Feldmayr die „Keckhutin“ in der Wallersteiner Hof- und Pfarrkirche St. Alban zur Frau 24.

Madame Feldmayr muss eine talentierte Sängerin gewesen sein. Rosetti bezeichnete sie in seinem 1785 erstellten Personalverzeichnis der Hof- und Kirchenmusik als „erst- beste“  Sopranistin  des  Hofes 25.  Ihr  Ehemann,  neben  seinen  Verpflichtungen  als Violinist auch erster Tenorist der Hofkapelle 26, schrieb für sie und sich selbst zahlreiche Vokalwerke (v. a. Kantaten und Konzertarien), die beider bemerkenswertes Gesangs- niveau ahnen lassen. Höchst wahrscheinlich sang das Ehepaar am Karfreitag des Jahres 1785 in der Uraufführung von Rosettis Oratorium Der sterbende Jesus die anspruchs- vollen Hauptpartien der Maria und des Johannes 27.

Der Name Feldmayr begegnet uns auch auf den beiden einzigen erhaltenen Programmzetteln der „Liebhaber-Konzerte“, (halb-) öffentlichen Darbietungen der Hofkapelle, die der Fürst an Sonntagen anzuordnen pflegte: Das Konzert am 2. März 1786 enthielt „eine Aria von Feldmayer“ und am 20. April des gleichen Jahres sang er zusammen mit der jungen Sopranistin Elisabeth Carnoli (* 1772), einer Schülerin der gefeierten Mannheimer Primadonna Dorothea Wendling, ein „Duetto von Guilhemi“ 28. Am 10. November 1786 bewilligte Fürst Kraft Ernst Feldmayr „zu seinem bisherigen Besoldungsgehalt  von  jährlichen  334  fl  eine  Zulage  von  100  fl  jährlich,  deren Bezahlung bey Unserer Hofcassa vom Quartal Trinitatis dieses Jahres an zu rechnen ist, unter der Bedingnis jedoch, daß dafür dessen Ehegattin“ weiterhin unentgeltlich „bey der Kirchen Musik mitzusingen verbunden seye“ 29.

Neben dem Dienst in der fürstlichen Kapelle widmete sich Feldmayr im privaten Kreis auch gerne der Kammermusik. Zu seinen Partnern zählten u. a. der Cellist Paul Wineberger (1758-1821) 30, der etwa gleichzeitig mit ihm in die Hofkapelle eingetreten war, und der ebenfalls Cello spielende Bruder des Fürsten, Graf Franz Ludwig (1749-1791). Ursprünglich für den Militärdienst bestimmt, hatte Letzterer bereits 1775 aufgrund der Folgen einer Pockeninfektion als Rittmeister den Dienst quittieren müssen und verbrachte danach die ihm verbleibenden Jahre seines kurzen Lebens am Hof des älteren Bruders 31.

Als Josef Reicha (1752-1795), dem bis dahin die Kapellmeisterpflichten oblagen, 1785 an den kurkölnischen Hof in Bonn wechselte, betraute der Fürst Antonio Rosetti mit dessen Aufgaben, Feldmayr wurde so etwas wie sein Stellvertreter 32. Nach dem von Kraft Ernst nur widerwillig akzeptierten Weggang seines prominenten Kapellmeisters an den Mecklenburg-Schweriner Hof in Ludwigslust im Jahr 1789 trat Feldmayr dessen Nachfolge an 33. Im Jahr darauf schrieb Rosetti von seiner neuen Wirkungsstätte aus an seinen ehemaligen Kollegen „wegen Engagementsangelegenheiten“ 34. Als Kraft Ernst davon erfuhr, scheint er außer sich geraten zu sein35, hatte doch erst kurz zuvor Rosetti auch den ersten Fagottisten des Wallersteiner Orchesters, Christoph Hoppius (1750-1824), überredet, an den Ludwigsluster Hof zu wechseln. Nur unter Zusicherung eines höheren Gehalts war es Fürst Kraft Ernst gelungen, ihn zurückzuholen 36.

Wie andere Hofmusiker litt auch Feldmayr stets unter Geldsorgen. Seine Schulden veranlassten ihn, den Fürsten um immer neue Zulagen und Vorschüsse zu bitten 37. Seit der Erhöhung vom November 1786 bezog er mit 434 Gulden zwar eines der höchsten Gehälter der Hofmusik, doch geriet er, nach Weinberger, durch „Leichtsinn […] sehr oft in Schulden […], welche vielfach durch die Gnade des Fürsten, dessen Liebling er war, getilgt wurden“, so dass er das wohl „theuerste Mitglied der Kapelle war“ 38. Am 18. September 1793 wurde sein Jahresgehalt nochmals um 50 Gulden erhöht „unter der Verbindlichkeit, daß derselbe jährlich einige Stüke Kirchenmusik liefern und sich dem Unterricht der Singstimmen unterziehen muß“ 39.

Trotzdem besserten sich seine und die Situation seiner Familie nicht. Ganz im Gegenteil: Im Lauf der 1790er Jahre wurde seine Lage immer auswegloser. Im Bericht eines Wallersteiner Hofbeamten vom 9. Oktober 1795 heißt es 40: „Ohne Geld borgt dem Feldmeier kein Mensch, da er seit gestern nichts mit den Seinigen gegessen hat, hab ich wenigstens gesorgt, daß er sich diesen Mittag sättigen kann.“ Am 29. Januar 1796 übernahm Fürst Kraft Ernst eine „Garantie“ über 600 Gulden, damit Feldmayr „sich von seiner drückenden Schuldenlast“ befreien konnte 41. Der Grund für die dramatische Zuspitzung seiner Situation war sicherlich nicht allein sein Unvermögen im Umgang mit Geld, sondern vielmehr die allgemeine Teuerung, die durch die andauern- den kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen dem revolutionären Frankreich auf der einen Seite und der Koalition der übrigen europäischen Mächte auf der anderen bedingt war. Hinzu kamen die desolaten Finanzen des Fürstlichen Hauses, die dazu führten, dass Kraft Ernsts Hofkasse mit den Gehaltszahlungen immer wieder in Verzug geriet.

Im Frühjahr 1796 überquerten französische Truppen den Rhein und im August standen sie an der Westgrenze des kleinen Fürstentums Oettingen-Wallerstein. Kraft Ernst zog sich vorsichtshalber mit seiner Familie ins benachbarte neutrale „Ausland“, die ehemalige Markgrafschaft Ansbach, zurück. Als Domizil diente der fürstlichen Familie das nur wenige Kilometer hinter der Nordgrenze des Oettinger Territoriums gelegene Schloss Röckingen 42. Zwar konnten die Franzosen in der Folge wieder aus Süddeutsch- land vertrieben werden, doch es blieb eine latente Bedrohung, die die politische und ökonomische Lage gewiss nicht stabiler machte.

Am 30. August 1797 reiste Feldmayr mit der Ehefrau und den beiden Töchtern ohne herrschaftliche Erlaubnis ins nahe Donauwörth, um – wie er dies Hofmusikintendant Ignaz von Beecke (1733-1803) brieflich darlegte – von dort aus mit seinem Stiefbruder, dem Vohburger Pfarrer Lettner, Kontakt aufzunehmen, der in Aussicht gestellt hatte, Feldmayr finanziell zu unterstützen 43. Der Wallersteiner Hof deutete diese Reise jedoch als Flucht vor den Gläubigern und ließ dem Donauwörther Magistrat durch Hofrat von Belli tags darauf wissen, dass man Feldmayr und die Seinen notfalls mit Polizeigewalt zurückholen werde 44 – was dann auch tatsächlich geschah. Wieder zu Hause, beteuerte Feldmayr in einem an den Hofkommandanten von Hallberg gerichteten Schreiben, welches dieser bei der „allerersten Gelegenheit“ Fürst Kraft Ernst vorlegen sollte, unter Aufbietung aller rhetorischen Künste, derer der ehemalige Jesuitenzögling fähig war, dass er gewiss nicht „Schulden halber entweichen wollte“ und bat seinen Fürsten in- ständig „um Gnade und um Verzeihung“ 45. Wirklich klar werden die Umstände aus den erhaltenen Zeugnissen nicht. Feldmayrs gewundene Argumentation lässt eher Zweifel an seiner Aufrichtigkeit aufkommen: Möglicherweise war es ja doch seine Absicht gewesen, sich heimlich mit Frau und Kindern „aus dem Staub“ zu machen.

Den am 17. Oktober 1797 geschlossenen Frieden von Campo Formio, der auf weltpolitischer Ebene einen – vorläufigen – Ausgleich zwischen den Konfliktparteien Frankreich und Österreich herbeiführte, feierten sowohl Feldmayr als auch der Major von Beecke in Wallerstein musikalisch mit Friedens-Kantaten 46. Nichtsdestoweniger war das Ende der großen Zeit der Wallersteiner Hofkapelle absehbar. Das Verhältnis zwischen dem Fürsten und seinen Hofmusikern verschlechterte sich stetig – und schuld daran war vor allem das Geld. Im September 1798 kam es zu einem kollektiven Akt der Verzweiflung: In einer Petition baten Feldmayr, Hoppius, die Oboisten Gottfried Klier (1757-1800) und Johann Ludwig Koeber sowie die Hornisten Josef Nagel (1751/52-1802) und Franz Zwierzina (1751-1825), alles prominente Mitglieder der Hofkapelle, „mit betrübten kum[m]ervollen, nothgedrungenen Herzen“ um die Erlaubnis, auf Konzertreisen gehen zu dürfen, um durch die Einnahmen ihre „drückensten Schulden“ begleichen zu können. Sie klagten bitter über den „Spott und die Geringschäzung so die Wallersteiner /: beinahe die meisten :/ gegen mehrere von der Hofmusik offenbar zeigen und äußern“ und gegen „die beleidigende Ausdrücke /: die man uns hier ganz laut – mit den ehrenrührigsten Worten der Lumpen, der Tagdiebe und der Faullenzer beilegt“ und schlossen ihr Gesuch mit den Worten: „Wir wollen Euer Hochfürstlichen Durchlaucht keine Gelegenheit zum Unmuth und Verdruß geben – aber auch dies werden Höchst- dieselben als ein Weißer und gerechter Fürst nicht von uns verlangen – daß wir zu Grunde gehen, oder gar am Ende verzweifeln sollten!!!“. Kraft Ernst lehnte das An- sinnen der Unterzeichner rundweg ab und notierte eigenhändig auf dem Bittgesuch:

„Zur Antwort habe ihnen die Dimission antragen lassen“ 47.

Am 4. April 1799 ließ er an Hofmusikintendant von Beecke ein Schreiben richten, in dem er sich über Feldmayrs „schmähliches“ und „respektswidriges“ Betragen beklagte 48: „Nicht nur, daß er sich bei allen Gelegenheiten erdreustet, in den unanstän- digsten Ausdrücken über die höchste Person Serenissimi sich herauszulassen, und unter anderem auch vorzugeben, als hätten Serenissimus ihme für jede Cantat 3. Louis d’or zugesichert, was die derbste Unwahrheit ist.“ Damit nicht genug „läßt er sich bis zu dem [...] Mittel herunter, sogar nach Nördlingen Bettelbriefe zu schicken und dadurch gnädigste Herrschaft [...] auf die sträflichste Art zu compromittieren.“ Beecke wurde angewiesen, „den Musicus Feldmeyer sogleich vorrufen zu lassen, ihm all dieses wörtlich vorzuhalten, und dabey ernstlich zu bedeuten, daß wenn er dieses Betragen nicht ändert, und sich noch einmal unterfängt, [...] über Herrschaft zu raissoniren, oder Bettelbriefe auszuschicken, alsdann die Wachstube sein Quartier seyn und er alldann ohne weiters werck fortgeschickt werde.“

Anfang Oktober lieh sich Feldmayr vom Wallersteiner Bürgermeister Paumgartner 28 Gulden; als Pfand akzeptierte dieser 64 handschriftliche Kompositionen. Im November scheint Feldmayr Wallerstein dann endgültig verlassen zu haben 49. Am 20. Dezember erging an den Hofmusikintendanten die Weisung 50: „Der Musicus Feldmeyer, welcher ohne Erlaubnis von hier weggegangen ist, hat nun bereits 4. Termine zu seinem Wiedererscheinen erhalten, ist aber dieser ihm angebotenen Gnade bisher nicht gefolgt, während seine Familie dahier dem Publico zur Last fällt. Die Geduld und Langmut Serenissimi Hochfürstl. Durchlaucht ist nun erschöpft; und es [ist] Höchstihro ernstlicher und unabänderlicher Wille, daß dem Musicus Feldmeyer sogleich seine Dimißion nach München oder, wo er sich sonsten aufhalten mag, zugeschickt, seinem dahier befindlichen Weib aber ein Termin von 2mal 24. Stunden bestimmt werden solle, binnen welchem sie mit ihren Kindern den hiesigen Markt zu räumen, und sich zu ihrem Manne zu verfügen hat, wie denn auch von heute an die bisher genossenen herrschaftlichen Beiträge cessiren 51.“

Da Feldmayr dem Wallersteiner Bürgermeister das geliehene Geld nicht zurück- zahlte, blieben die Manuskripte in dessen Händen, bis Fürst Kraft Ernst 1802 die Noten in seinen Besitz zu bringen verstand – ein Indiz dafür, welche Wertschätzung er der Musik seines ehemaligen Kapellmeisters nach wie vor zollte. Nachdem Paumgartner die versprochene Summe im April 1806 – also mehrere Jahre nach dem Tod des Fürsten – noch immer nicht zurück erhalten hatte, wandte er sich an die Behörden 52: „Ich Entes underschriber habe den Herrn Feltmayer 1799 den 4 oct. 28 fl geliehen dar vor hat er mirr 64 Stück von seine besten Musicallen eingesetz. 1801 verlangte der Durchlauch- tigster Fürst durch den Musicus Link 53 dieselbe abzuhollen welches nicht gleich ist geschechen, sontern 1802 seint dieselbe durch den Herrn Musitirector Hamer 54 abgeholt worden und ich noch keine Bazallung darvor erhalten. Wallerstein den 29 abril 1806 Paumgartner.“ Der Bürgermeister musste sich noch fast ein ganzes Jahr gedulden, ehe ihm die geliehene Summe im April 1807 erstattet wurde 55.

Doch noch einmal zurück ins Jahr 1800: Am 6. Juni, wenige Tage bevor die fürstliche Familie noch ein weiteres Mal, diesmal sogar für mehr als zehn Monate, vor den Franzosen außer Landes ging 56, unterrichtete Feldmayrs Schwager, der Wallersteiner Gastwirt „Zum Schwarzen Adler“ Clemens Anton Neher 57, den Fürsten Kraft Ernst darüber, „daß der treu und ehrlose Feldmeyer seine ganze Familie zurückgelassen und diese seit seines Austritts [ihm] allein aufgehalset“ habe. Die vierköpfige Familie habe ihn seither „schon ein beträchtliches gekostet“, da er für Essen, Kleidung und Logis aufkomme. Seinen Neffen, Feldmayrs Sohn Franz, „den sein Vater gänzlich vernach- lässiget hatte, habe [er] bisher im Lesen, Schreiben, Rechnen und im Christenthum unterrichten, ihm auch das frisiren lernen lassen“, und zuletzt er bat er den Fürsten, den den Fünfzehnjährigen in seine Dienste zu nehmen 58.

1835, ein Jahr nach Georg Feldmayrs Tod, erschien in der „Encyclopädie der gesammten musikalischen Wissenschaften“ ein kurzer Artikel, in dem sein Abgang von Wallerstein so dargestellt wurde 59: „Um’s Jahr 1800 machte er als Flötenvirtuos eine Reise durch Deutschland, auf der er sich viel Ruhm erwarb.“ Dass Feldmayr auch Flöte spielte, und dies sogar in virtuoser Manier getan haben soll, ist weder durch sein eigenes Zeugnis, noch durch irgend eine andere Quelle belegt 60. Piersol hält es unter Hinweis darauf, dass damals viele Streicher auch ein Blasinstrument beherrschten, trotzdem für denkbar, dass er im Wallersteiner Hoforchester die Violine und in der fürstlichen Harmoniemusik die Flöte spielte 61.

17 Vgl. Feldmayrs eigenes Zeugnis bei seiner Vernehmung vom 21. November 1781 (Anm. 22): „[...] diene bei hiesig Hochfürstl. Hof als Kamer Musicus bei nahe 2. Jahr“.

18  Friedrich Weinberger: Die fürstliche Hofkapelle in Wallerstein 1780-1840. Ms., ca.

1875, S. 34; Fürstlich Oettingen-Wallersteinsches Archiv Schloss Harburg (FÖWAH), LO: VIII. fol. 2. – Mein herzlicher Dank für die zuvorkommende Betreuung auf Schloss Harburg gilt dem dortigen Archivar, Herrn Hartmut Steger.

19 Kath. Pfarramt Wallerstein, Pfarrmatrikel 1750-1806, Taufen.

20 Gemeint ist Wallerstein.

21 Protokoll der Vernehmung der Monika Keckhut vom 30. Oktober 1781; FÖWAH, Dienerakten Feldmayr, LO: III.5.18c-1.

22  Protokoll der Vernehmung Feldmayrs vom 21. November 1781; FÖWAH, Diener- akten Feldmayr, LO: III.5.18c-1.

23  Urteil der Hofkammer vom 23. November 1781; FÖWAH, Dienerakten Feldmayr, LO: III.5.18c-1.

24  Kath. Pfarramt Wallerstein, Pfarrmatrikel 1750-1806, Hochzeiten. – Von den sechs Kindern, die zwischen 1785 und 1796 zur Welt kamen (Kath. Pfarramt Wallerstein: Pfarrmatrikel 1750-1806, Taufen, S. 153, 159, 169, 201, 216, 232), überlebten nur drei: Franz (* 1785), Maria Josepha (* 1794) und Eugenia Wilhelmina Clementina (* 1796).

25  Antonio Rosetti: Bemerkung zu Errichtung einer Circhen Musik mit Zuziehung des Hof-Orchestre; FÖWAH, Kultussachen Wallerstein, Pfarrkirchenmusik, LO: VI.42.13-2.

26 In Rosettis Personalverzeichnis (Anm. 25) erscheint er als erster Tenorist, unter den Violinisten ist er hingegen nicht aufgeführt.

27  Sterling E. Murray: „Er kommt zu bluten auf Golgatha ...“. Zu Antonio Rosettis Passionsoratorium Der Sterbende Jesus, in: Rosetti-Forum 4 (2003), S. 9, Anm. 20.

28 Programme des 7. und 12. Liebhaberkonzerts vom 2. März bzw. 20. April 1786; FÖWAH, Ältere Kabinettsregistratur (ÄKR) II.a.5.d, Hofmusik Nr. 55, LO: II.3.47-2. – Zu Elisabeth Carnoli vgl. Lipowsky (Anm. 13), S. 51. – Bei „Guilhemi“ handelt es sich vermutlich um den italienischen Opernkomponisten Pietro Alessandro Guglielmi (1728- 1804).

29 FÖWAH, Dienerakten Feldmayr, LO: III.5.18c-1.

30  D. Trummer: Paul Wineberger. Eine biographische Skizze, in: Abendzeitung [Dres- den] 1822, Nr. 92 u. 93, S. 365-367, 369-37; Günther Grünsteudel: Wallerstein – das „Schwäbische Mannheim“. Nördlingen 2000, bes. S. 59-61; Sterling E. Murray: Art. „Wineberger“, in: 2New Grove, Vol. 27, S. 435 f.

31  Volker von Volckamer: „Als hohen Gönner und Kenner der Ton Kunst ...“. Fürst Kraft Ernst zu Oettingen-Wallerstein zum 200. Todestag, in: Rosetti-Forum 4 (2003), S.33 f. und Anm. 24; vgl. auch Fiona Little: The String Quartet at the Oettingen-Waller- stein Court: Ignaz von Beecke and his Contemporaries. New York 1989, S. 56 f.

32  Musikalische Realzeitung 1 (1788), S. 53: „Zweiter Konzertmeister. Hr. Feldmaier, dirigirt das Orchester und singt zugleich die Tenorarien.“

33  Vgl. Feldmayrs weiter unten vollständig wiedergegebenen Brief an Herzogin Luise von Mecklenburg-Schwerin vom 3. Okt. 1800; vgl. auch Lipowsky (Anm. 13), S. 80, und Weinberger (Anm. 18), S. 34 f.

34   Clemens  Meyer:  Geschichte  der  Mecklenburg-Schweriner  Hofkapelle.  Schwerin 1913, S. 265.

35 Vgl. ebenfalls Feldmayrs Brief vom 3. Oktober 1800 (wie Anm. 33).

36 Vgl. Piersol (Anm. 1), S. 420-422.

37 Feldmayrs Wallersteiner Personalakt (FÖWAH, LO: III.5.18c-1) gibt davon Zeugnis.

38 Weinberger (Anm. 18), S. 35.

39 FÖWAH, Dienerakten Feldmayr, LO: III.5.18c-1.

40 Hofkammerrat Cramer an Fürst Kraft Ernst, Wallerstein, 9. Oktober 1795; FÖWAH, Dienerakten Feldmayr, LO: III.5.18c-1.

41 FÖWAH, Dienerakten Feldmayr, LO: III.5.18c-1.

42 Volker von Volckamer: Aus dem Land der Grafen und Fürsten zu Oettingen. Waller- stein 1995, S. 155. – Die Markgrafschaft Ansbach war bereits 1791 an Preußen gefallen, das seinerseits seit dem Basler Frieden von 1795 neutral war.

43 Feldmayr an Ignaz von Beecke, Donauwörth, 30. August 1797; FÖWAH, Diener- akten Feldmayr, LO: III.5.18c-1.

44  Hofrat von Belli an den Donauwörther Magistrat, Wallerstein, 31. August 1797; FÖWAH, Dienerakten Feldmayr, LO: III.5.18c-1.

45 Feldmayr an Hofkommandant von Hallberg, Wallerstein, 3. (?) September 1797; FÖWAH, Dienerakten Feldmayr, LO: III.5.18c-1.

46 Gertraut Haberkamp: Thematischer Katalog der Musikhandschriften der Fürstlich Oettingen-Wallersteinschen Bibliothek Schloß Harburg. München 1976, S. 13, 59 (Kataloge bayerischer Musiksammlungen [= KBM], Bd. 3).

47 Petition der Hofmusiker Feldmayr, Hoppius, Klier, Koeber, Nagel und Zwierzina an Fürst  Kraft  Ernst,  13.  September  1798;  FÖWAH,  ÄKR,  Hofmusikintendanz,  LO: II.3.47-2.

48 FÖWAH, Dienerakten Feldmayr; LO: III.5.18c-1.

49 Schreiben von Hofkammerrat Heinrich Wilhelm Carl von St. Georgen an Fürst Kraft Ernst, Wallerstein 20. Juni 1801, bezüglich der Verwahrung von Feldmayrs zurückge- lassenen Kleidungsstücken; FÖWAH, Dienerakten Feldmayr, LO: III.5.18c-1: „[...] nachdem der Musicus Feldmeyer im Nov. 1799 die hiesigen Dienste verließ [...]“.

50 FÖWAH, Dienerakten Feldmayr, LO: III.5.18c-1.

51 Gemeint ist, Feldmayrs Bezüge mit sofortiger Wirkung zu streichen.

52 FÖWAH, Hofcassa-Rechnung 1807, Beleg 385; zit. nach Volker von Volckamer: Geschichte des Musikalienbestandes, in: KBM 3, S. XV.

53  Höchstwahrscheinlich der Geiger Franz Xaver Link (1759-1825), der auch mit der

„Aufsicht und Besorgung der Musikinstrumente und Musikalien“ betraut war; vgl. FÖWAH, Dienerakten Franz Xaver Link (Gesuch um Gehaltszulage vom 25.12.1795), LO: III.6.10a.

54  Der Geiger Franz Xaver Hammer (1760-1818) übernahm nach Feldmayrs Weggang die Pflichten des Kapellmeisters. Nach Beeckes Tod wurde er zunächst zum „proviso- rischen“ und am 5. April 1805 zum „wirklichen“ Direktor der Hofmusik ernannt; vgl. Schiedermair (Anm. 1), S. 101.

55 Anschließend an Beleg 385 (Anm. 52) folgt eine Quittung vom 15. April 1807 über erhaltene 28 Gulden.

56 Vgl. Volckamer (Anm. 42). Die fürstliche Familie bewohnte diesmal das ehemals markgräflich ansbachische Schlossgut Unterschwaningen. Fürst Kraft Ernst kehrte erst Ende April 1801 nach Wallerstein zurück.

57 Clemens Neher heiratete am 17. Juni 1788 Josepha Keckhut, die ältere Schwester der Monika Feldmayr; Kath. Pfarramt Wallerstein, Pfarrmatrikel 1750-1806, Hochzeiten.

58 Clemens Anton Neher an Fürst Kraft Ernst, Wallerstein, 6. Juni 1800; FÖWAH, Die- nerakten Feldmayr, LO: III.5.18c-1.

59 Gustav Schilling (Red.): Encyclopädie der gesammten musikalischen Wissenschaf- ten, oder Universal-Lexicon der Tonkunst, Bd. 2. Stuttgart 1835, S. 673.

60 Trotzdem wurde diese Behauptung einige Male kolportiert, zuletzt von Adolf Layer in seinem Artikel „Wallerstein“ in: MGG, Bd. 14 (1968), Sp. 170.

61 Vgl. Piersol (Anm. 1), S. 366.

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